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Diskussion über Drohnen |
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Anmerkungen zur aktuellen
Diskussion über Drohnen
1) Waffen jeder Art sind "ein verlängertes Organ" des Nutzers, alle Angriffe ohne Hilfsmittel sind rein physisch (mit Fäusten usw) oder nervlich-psychisch. 2) Die ersten Fernwaffen dürften geworfene Steine oder Hölzer gewesen sein. Erst in diesem Jahr wurden Reste von einem Speer gefunden, in den noch keine Steinspitze eingearbeitet war und ca. 40.000 Jahre alt sein soll. Damals wurde noch nicht zwischen Jagd- und Kriegswaffe unterschieden. 3) Die Entwicklung der Werkzeuge und Waffen erfolgte in sehr vielen kleinen
Schritten und selten (!) in größeren Sprüngen, ein grober
historischer Anriss über die Optimierung: Zunächst stellten
die Frühmenschen fest, dass Steine nicht so gut Ziele (meist Tiere)
verletzen als Speere. Speere mit feuergehärteter Spitze verletzen
noch tiefer. Ein in den Speer eingeklebter und eingebundener spitzer Stein
war ein erheblicher Sprung in der Technik. Ein ganz kleiner Speer abgeschleudert
aus einem Bogen war noch effektiver und weiter tragend. 4) Drohnen sind verlängerte Organe des Menschen, Werkzeuge. Hier
verengt als Werkzeuge des Militärs. 5) Mensch als Vorläufer der Drohne 6) Drohnen sind t e c h n i s c h gesehen die Verbindung von sehr unterschiedlichen
technischen Werkzeugen, die jeweils eine eigene Entwicklung haben und
in ein - für die Integration in eine militärische Drohne - geeignete
Entwicklungsstufe gekommen sind. Die Integration verlangt und befördert
wiederum spezielle Weiterentwicklungen dieser Teiltechniken. 7) Computerspiele zeichnet aus: 8) Ist die Drohne noch Werkzeug der Gesellschaft-Politik-Militär
dann stellen sich zusätzlich zu dem Punkt 4) (Werkzeuge der Gesellschaft)
weitere theoretische Fragen: Ethik ist die Lehre von den sittlichen Verhaltensweisen
von Menschen zu Menschen - welches herrscht hier vor? 9. Begriffsbildungen im Drohnengebrauch: 10. Juristische Beurteilungen: vgl. Prof. Neskovic (bis 2013 MdB, vorher Verfassungsrichter), der die Drohnenangriffe juristisch einordnete: Handlung --> juristischer Begriff in D: vorsätzliche Tötung = Totschlag (strafbar) in GB & USA & ... In D ist nach StGB eine "gezielte Tötung" mit Drohnen ein strafbarer Totschlag (evt. mit Schädigung von Zivilisten), sie ist verbunden mit "Heimtücke", einer besonders grausamen Methode und der Verwendung gemeingefährlicher Mittel (Sprengstoff). Die Verwendung von Kampfdrohnen verstößt gegen Internationales
Kriegsrecht, die Genfer Konvention unterscheidet abschließend zwischen
Zivilist und Kombattant (der als Feind erkennbar ist mit Uniform und bei
Kampfhandlungen teilnimmt und damit dem Schutz der Genfer Konvention Zivilisten und Unbeteiligte dürfen demnach nicht "gezielten Tötungen" ausgesetzt werden, denn wären sie sogar eine Verbrecherbande, müssten sie gefasst und einem Prozess ausgesetzt werden, in dem sie sich (ohne Folterungen ! ) äußern dürfen und verteidigen. Dann werden sie entweder frei gesprochen oder verurteilt. Eine "Rechtsfortbildung" mit einer Umgehung der Genfer Konvention zur Erleichterung u8ngeregelter Kriegshandlungen ist ein Schaden für die Humanität. Die Genfer Konverntion ist nicht abhängig von der gegenseitigen Anerkennung durch die Beteiligten! 11) Die Einführung von Drohnen sind in den Verteidigungspolitischen
Richtlinien von 2003 und 2011 zwar nicht als Begriff genannt, aber wortreich
umschrieben
Siegfried Bleicher,Herta Däubler-Gmelin u.a.: Chip, Chip Hurra?
Die Bedrohung durch die Dritte technische Revolution. VSA-Verlag Hamburg
1984. Kursbuch 66,Berlin 1981, Grant Johnson: Auf dem Weg zum elektronischen Wehrdorf, S. 51 'Integration' Johannes Beck, Heiner Boehncke u.a. Interview mit de Maiziere von Eric Chauvistré u.a. in 'die tageszeitung' 24.04.13 (gefunden in Nachdenkseiten vom 29.04.13 Nr. 14 Wolfgang Neskovic, MdB, Eingangstatement Forum II - Target Killing durch
NATO-Bündnispartner und das Recht. Gefunden in: NachDenkSeiten vom Mit besten Nachdenkgrüßen |
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