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Helmut Krause, Fachanwalt für Arbeitsrecht, spricht zum Bayerischen Versammlungsrecht

 
     
 

Am Montag, dem 01.03.10 um 19.30 Uhr sprach Helmut Krause, Fachanwalt für Arbeitsrecht, in Grafing, Restaurant "ELENA", Münchner Straße 27, zu den Möglichkeiten der aktiven Beteiligung an demokratischen Verfahren und Bewegungen, insbesondere auch zum Bayerischen Versammlungsrecht.

Eine Abordnung der späteren Diskussionsrunde holte RA Helmut Krause vom S-Bahnhof ab. Die Gelegenheit nutzten wir zu einer kleinen Demonstration. Zur Ankunftzeit war es schon Nacht, wir brauchten deshalb Kerzenträger. Vorne gingen ungewöhnlicher Weise rote, hinten weiße Kerzen. Eigentlich müssten vorne "schwarze Kerzen" sein, so wie das noch bestehende Versammlungsrecht aussieht, sichtbares Schwarzlicht ist aber so selten, dass es im bayerischen Recht gesammelt werden muss. Hinten leuchtete unser besseres, demokratischeres Versammlungsrecht - weiß.
Dazwischen konnten wir den Rechtsanwalt und Referenten unter unserem weißen Baldachin begrüßen.
Wir begrüßten ihn mit folgender Erklärung, warum wir dieses Versammlungsrecht im Prinzip und in vielen Details ablehnen:

Seit einigen Jahren gilt das Bayerische Versammlungsgesetz mit einigen geradezu absurden Regelungen, das Bundesverfassungsgericht hat Teile davon wegen unklarer Bestimmungen teilweise aufgehoben, der Streit geht aber weiter. Was bisher nur der Religion vorbehalten war, gilt seitdem auch in der politischen Öffentlichkeit:
Wenn zwei zusammen sind , ist es eine Demonstration und muss 72 Stunden also drei Tage vorher angemeldet werden, sonst drohen Strafen. Das heißt, treffen Sie sich nie mit Freunden unter freiem Himmel, wenn Sie etwas politisches besprechen wollen. Es könnte eine Demonstration sein. Im Moment ist es vielleicht nicht beachtlich, aber wissen Sie, wann es plötzlich zu unangenehmen Folgen führen könnte?
Sie meinen, es betrifft Sie nicht? Nach diesem Recht könnten Sie sehr schnell angeschwärzt werden von jemandem, der Ihnen Ärger machen will. Sie müssten dann von Bußgeld zahlen. Könnte das eine Einschüchterung sein?
Sie meinen, Ihre Meinungsfreiheit sei nicht gefährdet? Wie wollen Sie Ihre Meinung denn kundtun? Das Mindeste ist doch, sich im Zwiegespräch über die politische Führung zu unterhalten. Wollen Sie das nur mit vorheriger Anmeldung bei der Öffentlichen Sicherheit tun?
Die Bundesverfassungsrichter hielten das Gesetz für einschüchternd, für unbestimmt und vage; es sei nicht versammlungsfreundlich, sondern für behördenfreundlich. Schon die Anmeldung einer Versammlung ist nach diesem Gesetz ein gewaltiger bürokratischer Akt.
Versammlungs- und Meinungsfreiheit sind in einer Demokratie unveräußerliche Bürgerrechte und Teilhaberechte. In der Versammlungsfreiheit übt man die Meinungsfreiheit aus. Meinungsfreiheit zählt zu den unentbehrlichen und grundlegenden Elementen eines demokratischen Gemeinwesens. Das Recht, sich ungehindert und ohne besondere Erlaubnis mit anderen zu versammeln, galt seit jeher als Zeichen der Freiheit, Unabhängigkeit und Mündigkeit des selbstbewussten Bürgers.

 

Werner Schmidt-Koska gab auf der Demonstration folgende Erklärung ab:

Seit einigen Jahren gilt das Bayerische Versammlungsgesetz mit einigen geradezu absurden Regelungen, das Bundesverfassungsgericht hat Teile davon wegen unklarer Bestimmungen teilweise aufgehoben, der Streit geht aber weiter. Was bisher nur der Religion vorbehalten war, gilt seitdem auch in der politischen Öffentlichkeit:
Wenn zwei zusammen sind , ist es eine Demonstration und muss 72 Stunden also drei Tage vorher angemeldet werden, sonst drohen Strafen. Das heißt, treffen Sie sich nie mit Freunden unter freiem Himmel, wenn Sie etwas Politisches besprechen wollen. Es könnte eine Demonstration sein. Im Moment ist es vielleicht nicht beachtlich, aber wissen Sie, wann es plötzlich zu unangenehmen Folgen führen könnte?
Sie meinen, es betrifft Sie nicht? Nach diesem Recht könnten Sie sehr schnell angeschwärzt werden von jemandem, der Ihnen Ärger machen will. Sie müssten dann Bußgeld zahlen. Könnte das eine Einschüchterung sein?
Sie meinen, Ihre Meinungsfreiheit sei nicht gefährdet? Wie wollen Sie Ihre Meinung denn kund tun? Das Mindeste ist doch, sich im Zwiegespräch über die politische Führung zu unterhalten. Wollen Sie das nur mit vorheriger Anmeldung bei der öffentlichen Sicherheit tun?
Die Bundesverfassungsrichter hielten das Gesetz für einschüchternd, für unbestimmt und vage; es sei nicht versammlungsfreundlich, sondern behördenfreundlich. Schon die Anmeldung einer Versammlung ist nach diesem Gesetz ein gewaltiger bürokratischer Akt.
Versammlungs- und Meinungsfreiheit sind in einer Demokratie unveräußerliche Bürgerrechte und Teilhaberechte. In der Versammlungsfreiheit übt man die Meinungsfreiheit aus. Meinungsfreiheit zählt zu den unentbehrlichen und grundlegenden Elementen eines demokratischen Gemeinwesens. Das Recht, sich ungehindert und ohne besondere Erlaubnis mit anderen zu versammeln, galt seit jeher als Zeichen der Freiheit, Unabhängigkeit und Mündigkeit des selbstbewussten Bürgers.

Tragen wir dieses Versammlungsrecht zu Grabe, deshalb die roten Lichter.
Begrüßen wir ein demokratisches Versammlungsrecht mit den weißen Lichtern!

 

Selbstverständlich war unsere Demonstration entsprechend dem Bayerischen Versammlungsrecht angemeldet. Nachfolgend die Bestätigung vom Landratsamt:

Ankündigung in der Eberberger Süddeutsche Zeitung vom 26.02.1010:



 
 
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