|
Am Montag, dem 01.03.10 um 19.30 Uhr sprach Helmut
Krause, Fachanwalt für Arbeitsrecht, in Grafing, Restaurant
"ELENA", Münchner Straße 27, zu den Möglichkeiten
der aktiven Beteiligung an demokratischen Verfahren und Bewegungen, insbesondere
auch zum Bayerischen Versammlungsrecht.
Eine Abordnung der späteren Diskussionsrunde holte RA Helmut Krause
vom S-Bahnhof ab. Die Gelegenheit nutzten wir zu einer kleinen Demonstration.
Zur Ankunftzeit war es schon Nacht, wir brauchten deshalb Kerzenträger.
Vorne gingen ungewöhnlicher Weise rote, hinten weiße Kerzen.
Eigentlich müssten vorne "schwarze Kerzen" sein, so wie
das noch bestehende Versammlungsrecht aussieht, sichtbares Schwarzlicht
ist aber so selten, dass es im bayerischen Recht gesammelt werden muss.
Hinten leuchtete unser besseres, demokratischeres Versammlungsrecht -
weiß.
Dazwischen konnten wir den Rechtsanwalt und Referenten unter unserem weißen
Baldachin begrüßen.
Wir begrüßten ihn mit folgender Erklärung, warum wir dieses
Versammlungsrecht im Prinzip und in vielen Details ablehnen:
Seit einigen Jahren gilt das Bayerische Versammlungsgesetz mit einigen
geradezu absurden Regelungen, das Bundesverfassungsgericht hat Teile davon
wegen unklarer Bestimmungen teilweise aufgehoben, der Streit geht aber
weiter. Was bisher nur der Religion vorbehalten war, gilt seitdem auch
in der politischen Öffentlichkeit:
Wenn zwei zusammen sind , ist es eine Demonstration und muss 72 Stunden
also drei Tage vorher angemeldet werden, sonst drohen Strafen. Das heißt,
treffen Sie sich nie mit Freunden unter freiem Himmel, wenn Sie etwas
politisches besprechen wollen. Es könnte eine Demonstration sein.
Im Moment ist es vielleicht nicht beachtlich, aber wissen Sie, wann es
plötzlich zu unangenehmen Folgen führen könnte?
Sie meinen, es betrifft Sie nicht? Nach diesem Recht könnten Sie
sehr schnell angeschwärzt werden von jemandem, der Ihnen Ärger
machen will. Sie müssten dann von Bußgeld zahlen. Könnte
das eine Einschüchterung sein?
Sie meinen, Ihre Meinungsfreiheit sei nicht gefährdet? Wie wollen
Sie Ihre Meinung denn kundtun? Das Mindeste ist doch, sich im Zwiegespräch
über die politische Führung zu unterhalten. Wollen Sie das nur
mit vorheriger Anmeldung bei der Öffentlichen Sicherheit tun?
Die Bundesverfassungsrichter hielten das Gesetz für einschüchternd,
für unbestimmt und vage; es sei nicht versammlungsfreundlich, sondern
für behördenfreundlich. Schon die Anmeldung einer Versammlung
ist nach diesem Gesetz ein gewaltiger bürokratischer Akt.
Versammlungs- und Meinungsfreiheit sind in einer Demokratie unveräußerliche
Bürgerrechte und Teilhaberechte. In der Versammlungsfreiheit übt
man die Meinungsfreiheit aus. Meinungsfreiheit zählt zu den unentbehrlichen
und grundlegenden Elementen eines demokratischen Gemeinwesens. Das Recht,
sich ungehindert und ohne besondere Erlaubnis mit anderen zu versammeln,
galt seit jeher als Zeichen der Freiheit, Unabhängigkeit und Mündigkeit
des selbstbewussten Bürgers.
Werner Schmidt-Koska gab auf der Demonstration folgende Erklärung
ab:
Seit einigen Jahren gilt das Bayerische Versammlungsgesetz mit einigen
geradezu absurden Regelungen, das Bundesverfassungsgericht hat Teile davon
wegen unklarer Bestimmungen teilweise aufgehoben, der Streit geht aber
weiter. Was bisher nur der Religion vorbehalten war, gilt seitdem auch
in der politischen Öffentlichkeit:
Wenn zwei zusammen sind , ist es eine Demonstration und muss 72 Stunden
also drei Tage vorher angemeldet werden, sonst drohen Strafen. Das heißt,
treffen Sie sich nie mit Freunden unter freiem Himmel, wenn Sie etwas
Politisches besprechen wollen. Es könnte eine Demonstration sein.
Im Moment ist es vielleicht nicht beachtlich, aber wissen Sie, wann es
plötzlich zu unangenehmen Folgen führen könnte?
Sie meinen, es betrifft Sie nicht? Nach diesem Recht könnten Sie
sehr schnell angeschwärzt werden von jemandem, der Ihnen Ärger
machen will. Sie müssten dann Bußgeld zahlen. Könnte das
eine Einschüchterung sein?
Sie meinen, Ihre Meinungsfreiheit sei nicht gefährdet? Wie wollen
Sie Ihre Meinung denn kund tun? Das Mindeste ist doch, sich im Zwiegespräch
über die politische Führung zu unterhalten. Wollen Sie das nur
mit vorheriger Anmeldung bei der öffentlichen Sicherheit tun?
Die Bundesverfassungsrichter hielten das Gesetz für einschüchternd,
für unbestimmt und vage; es sei nicht versammlungsfreundlich, sondern
behördenfreundlich. Schon die Anmeldung einer Versammlung ist nach
diesem Gesetz ein gewaltiger bürokratischer Akt.
Versammlungs- und Meinungsfreiheit sind in einer Demokratie unveräußerliche
Bürgerrechte und Teilhaberechte. In der Versammlungsfreiheit übt
man die Meinungsfreiheit aus. Meinungsfreiheit zählt zu den unentbehrlichen
und grundlegenden Elementen eines demokratischen Gemeinwesens. Das Recht,
sich ungehindert und ohne besondere Erlaubnis mit anderen zu versammeln,
galt seit jeher als Zeichen der Freiheit, Unabhängigkeit und Mündigkeit
des selbstbewussten Bürgers.
Tragen wir dieses Versammlungsrecht zu Grabe, deshalb die roten Lichter.
Begrüßen wir ein demokratisches Versammlungsrecht mit den weißen
Lichtern!
Selbstverständlich war unsere Demonstration entsprechend dem Bayerischen
Versammlungsrecht angemeldet. Nachfolgend die Bestätigung vom Landratsamt:
Ankündigung in der Eberberger Süddeutsche Zeitung vom 26.02.1010:
|
|