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Rudi Graichen referiert über die EU-Verfassung

 
     
 

Die EU-Verfassung, die demnächst vom Bundestag verabschiedet werden soll, stand am 7. März 2005 im Mittelpunkt eines Vortrages mit anschließender Diskussion von Rudi Graichen.

Natürlich begrüßen die Menschen die friedliche europäische Einigung. Bisher dämpften nur die Brüsseler Regelungswütigen die positive Einstellung zum wachsenden Europa. Dennoch blieb immer die Beteiligung an den europäischen Wahlen recht schwach, wie auch an dem ersten Referendum über die europäische Verfassung in Spanien vor wenigen Wochen. Einige Politiker beklagen, dass die vorgeschlagene Verfassung kaum bekannt ist, sie sollten sie selbst lesen.

Die Kenntnisse über die Europäische Verfassung zu erhöhen um darüber und ihre Folgen diskutieren zu können, waren Ziel dieser Veranstaltung. Allerdings konnten nur wenige Teile daraus vorgestellt werden – angesichts eines mehr als 300-Seiten-Wälzers.

Der erste Kritikpunkt betraf den außerordentlichen Umfang und das schwer verständliche Juristendeutsch, die es einem interessierten Bürger fast unmöglich machen, das Dokument komplett durchzuarbeiten. Auch die meisten Bundestagsabgeordneten dürften wohl nicht ganz genau wissen, worüber sie da abstimmen. Abgesehen davon wird durch Teile der EU-Verfassung das bundesdeutsche Grundgesetz ausgehebelt. Das einzige direkt gewählte EU-Organ, das Europäische Parlament, kommt dagegen bei vielen wichtigen Entscheidungen nicht zum Tragen.

Positive Aspekte gibt es im Bereich der Festschreibung von Bürgerrechten. Allerdings wurden soziale Standards vermisst.

Besonders heikel ist, dass die EU-Verfassung eine Verpflichtung zur Aufrüstung enthält. Darüber hinaus ist von nicht genau definierten "Kampfeinsätzen im Rahmen der Krisenbewältigung" die Rede, die dann auch die Bundeswehr betreffen würden.

Zitate von Rudi Graichen, die er im Vortrag belegte:

"Die neoliberale Wirtschaftweise ist – weltweit einmalig – in einer Verfassung festgeschrieben. Diese enthält das Potential zur Selbstzerstörung."

"Diese Verfassung enthält die Ermächtigung zu weltweiten militärischen Einsätzen. Damit ist die Umsetzung der 'Verteidigungspolitischen Richtlinien ' der Bundeswehr auf EU-Ebene gelungen. Diese schließen weltweite Einsätze der Bundeswehr 'zur Sicherung unserer Handelsinteressen, der Rohstoffe und Ressourcen' ein und steht damit im krassen Gegensatz zum Grundgesetz, das Angriffskriege strikt verbietet und bereits deren Vorbereitung und Planung unter Strafe stellt (Art. 26 GG)."

"Diese Europäische Verfassung enthält ein Rüstungsgebot für alle Mitgliedsstaaten. Der Verzicht auf Krieg als Mittel zur Durchsetzung politischer Interessen fehlt. Ein Verzicht auf Massenvernichtungswaffen und Rüstungsexporte ist 'vergessen' worden."

"Das Europäische Parlament hat im Kriegsfall keine Rechte. Allein der Ministerrat beschließt über die Militäreinsätze."

Auch wenn die deutschen Bundesbürger nicht direkt über die Europäische Verfassung abstimmen dürfen, sollten wir uns über die Tragweite des Vorschlags entsprechend Gedanken machen. Keiner soll hinterher sagen: Ja wenn ich das gewusst hätte....

In der Ebersberger Landkreisausgabe der Süddeutschen Zeitung vom 9. März 2005 wurde über diese Veranstaltunng berichtet.



 
 
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